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Anzeige einer Tierausstellung

Landratsamt Haßberge

Anzeige einer Tieraustellung (gem. § 4 Viehverkehrsverordnung) Antrag auf Befreiung von der amtstierärztlichen Beaufsichtigung (gem. § 16 Tierseuchengesetz)

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Haßberge