Für den Fall, dass Arbeitnehmer/innen beschäftigt werden, muss eine entsprechende Ausnahme vom Arbeitszeitgesetz beantragt werden bei der Regierung von Mittelfranken. Mit diesem Online-Verfahren können Sie eine Stellungnahme der Stadt Gunzenhausen für den Antrag beantragen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Treuchtlingen