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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Landratsamt Aschaffenburg

Gemäß §§ 11 und 12 Trinkwasserverordnung (TrinkwV) müssen die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen dem Gesundheitsamt angezeigt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Aschaffenburg