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Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie können eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der unzulässigen Mitnahme von Personen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen