Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Online-Mitteilung über eine meldepflichtige Krankheit durch ein Labor gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG.
                    
                 
                
                
                    
                    
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