Logo Bayernportal

Mitteilung über eine meldepflichtige Krankheit durch ein Labor gemäß §§ 7,8,9 IfSG

Landratsamt Dillingen a.d.Donau

Das Infektionsschutzgesetz schreibt für bestimmte Infektionskrankheiten die Meldung der Erkrankung, des Verdachts einer Erkrankung und des Todes vor. Online-Mitteilung über eine meldepflichtige Krankheit durch ein Labor gemäß §§ 7, 8, 9 IfSG.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau