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Meldebogen für meldepflichtige Ereignisse gem. § 47 SGB VIII Personalmeldung

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Ein Meldebogen nach § 47 SGB VIII dient Trägern von Kindertageseinrichtungen oder anderen erlaubnispflichtigen Einrichtungen dazu, Ereignisse, die das Wohl von Kindern beeinträchtigen könnten, unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt/Jugendamt) anzuzeigen. Er muss schriftlich erfolgen und Angaben zu Träger, Einrichtung, Art des Vorfalls, betroffenen Personen sowie eingeleiteten Maßnahmen enthalten.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen