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Online-Auskunft Fahrzeugbriefe

Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab

Sie können online bei der Fahrerlaubnisbehörde abfragen, ob der für eine Bearbeitung angeforderte Fahrzeugbrief eines z. B. finanzierten oder geleasten Fahrzeugs bei der Behörde vorliegt.

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