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Sportstätte der Gemeinde; Beantragung einer Erlaubnis für die Nutzung

Stadt Bayreuth

Wenn die Turnhallen oder Sportplätze der Gemeinde nicht schulisch genutzt werden, können sie Vereinen und sonstigen Vereinigungen gegen Gebühr insbesondere zu Trainingszwecken, für Turniere und Verbandsspiele zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Bayreuth