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Anzeige einer vorübergehenden Verwendung eines Raumes

Stadt Bayreuth

Sie müssen eine Veranstaltung mit mehr als 200 Besuchern, die nur vorübergehend in einem Raum durchgeführt werden soll, der nicht als Versammlungsraum genehmigt ist, anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Bayreuth