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Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG)

Sie könneneine Ausnahmegenehmigung vom Alterserfordernis für Kinder und Jugendliche nach § 27 Abs. 4 Waffengesetz (WaffG) online beantragen.
Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen