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Antrag auf Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten

Landratsamt Altötting

Hier können Sie eine Ausnahme vom Mindestalter zum Schießen auf Schießstätten zur Förderung des Leistungssports beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Altötting