Im Zentrum des neuen Hinweisgeberschutzrechts steht die Verpflichtung von Beschäftigungsgebern zur Einrichtung interner Meldestellen, an die sich die Beschäftigten wenden können, um Informationen über Verstöße zu melden.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Dachau