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Registrierung/Genehmigung Aquakulturbetrieb

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Wenn Sie Fische züchten, halten oder hältner, haben Sie die Pflicht, Ihren Betrieb bei Ihrem zuständigen Veterinäramt unaufgefordert registrieren oder zulassen zu lassen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen