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Sachkundenachweis Schlachten

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen

Sie können die Ausstellung eines Sachkundenachweises nach Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen