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Übernahme von Mietrückständen für Beziehende von Leistungen nach SGB XII (über das Sozialamt)

Landratsamt Starnberg

Wenn Sie Mietschulden haben und deshalb Ihre Wohnung verlieren könnten, kann das Sozialamt unter bestimmten Voraussetzungen Ihre Mietschulden in Form eines Darlehens übernehmen. Hier können Sie die Übernahme von Mietrückständen beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Starnberg