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Sie können eine Abgeschlossenheitsbescheinigung gemäß § 7 Abs. 4 Wohnungseigentumsgesetz i. V. m. § 3 Abs. 3 oder § 32 i. V. m. § 31 online beantragen. Für die Antragstellung ist der Upload von Aufteilungsplänen, Lageplänen, Flurkarten (nicht älter als 3 Monate), Schnittdarstellungen und weiterer Pläne erforderlich.