Im Lebensmittelgewerbe oder vergleichbaren Einrichtungen tätige Personen müssen nachweisen, dass sie vom Gesundheitsamt über die Vorschriften und Verpflichtungen nach § 42 und § 43 des Infektionsschutzgesetzes informiert wurden. Sie können sich zur Belehrung online anmelden.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Altötting