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Arbeitsgelegenheiten gem. § 5 AsylbLG (form00139)

Landratsamt Starnberg

Zum einen können für nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern, die der Allgemeinheit dienen, online gemeldet werden. Zum anderen kann der damit zusammenhängende Beschäftigungsnachweis anschließend online eingereicht werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Starnberg