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Beschäftigung und Ausbildung von Asylbewerbern und Geduldeten

Landratsamt Dachau

Sie können die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis (§§ 4a und 60a Aufenthaltsgesetz, § 61 AsylG), einer Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz), einer Ausbildungsduldung (§ 60c Aufenthaltsgesetz) oder einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16g Aufenthaltsgesetz) für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Dachau