Sie können die Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis (§§ 4a und 60a Aufenthaltsgesetz, § 61 AsylG), einer Beschäftigungsduldung (§ 60d Aufenthaltsgesetz), einer Ausbildungsduldung (§ 60c Aufenthaltsgesetz) oder einer Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung (§ 16g Aufenthaltsgesetz) für Inhaber von Aufenthaltsgestattungen und Duldungen online beantragen.