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Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung (§ 46 StVO): Gurtanlege- und Helmtragepflicht (Privatperson)

Stadt Regensburg

Sie können als Privatperson eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung von der Gurtanlege- und Helmtragepflicht onlinee beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Regensburg