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Nutzungsantrag Liegenschaften

Landratsamt Augsburg

Die Räumlichkeiten des Landkreises können Vereinen und sonstige Vereinigungen gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Bitte beachten Sie das die Nutzung für private oder gewerbliche Veranstaltungen nicht möglich ist.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Augsburg