Ihr Notar hat uns eine Kopie Ihres Kaufvertrages zur Erfassung in der Kaufpreissammlung geschickt. Der Gutachterausschuss wertet alle Kaufverträge aus, um Daten für Marktberichte, Bodenrichtwerte und für die Wertermittlung von Immobilien zu erhalten.
Laut § 197 BauGB sind Grundstückseigentümer und -erwerber verpflichtet, Auskunft zu geben. Wir bitten Sie daher, den Gutachterausschuss zu unterstützen, indem Sie folgende Fragen zu Ihrer Immobilie beantworten. Selbstverständlich behandeln wir alle Angaben vertraulich.