Hier sind Sie richtig, wenn Sie eines der folgenden Dinge melden wollen:
- Neuerrichtung eines Gewerbes bzw. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit
 - Übernahme eines bereits bestehenden Betriebes als übernehmende Person (Käufer, Pächter, Erbe usw.)
 - Eröffnung einer weiteren Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle wie Verkaufsbüro, Auslieferungslager
 - Verlegung eines Gewerbebetriebes aus dem Bereich einer anderen Behörde
 - Eintritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
 - Wechsel der Rechtsform
 - Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)