Logo Bayernportal

Aufstellung von künstlerischen und sonstigen Gegenständen (max. 3 Monate); Beantragung

Stadt Augsburg

Mit diesem Online-Dienst kann die Aufstellung von künstlerischen und sonstigen Gegenständen (bis einer maximal Aufstellung von 3 Monaten) an ausgewählten Standorten im Stadtgebiet Augsburg beantragt werden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Augsburg