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Anzeige einer Nachtverkaufsöffnung

Stadt Nürnberg

Sie können eine Nachtverkaufsöffnung (Art. 7 Abs. 3 BayLadSchlG) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Stadt Nürnberg