Wir bitten zu beachten, dass uns Ihre vollständigen Antragsunterlagen spätestens fünf Werktage vor dem jeweiligen Fristende vorliegen müssen, da sonst eine Anmeldung nicht garantiert werden kann. Anmeldungen zur Frühjahrsprüfung im März sind bis zum Stichtag 31. Dezember des Vorjahres vorzulegen und Anmeldungen zur Herbstprüfung im Oktober sind bis zum Stichtag 30. Juni des laufenden Jahres vorzulegen.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Haßberge