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Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb einer Schank-/ Speisewirtschaft als Stellvertreter

Landratsamt Neu-Ulm

Sie können die Erlaubnis nach § 9 Gaststättengesetz (GastG) zum Betrieb einer Schank-/ Speisewirtschaft als Stellvertreter online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Neu-Ulm