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Anforderung Krankenbehandlungsschein

Landratsamt Traunstein

Sie können einen Krankenbehandlungsschein online anfordern.

  • Der Versand des Krankenbehandlungsscheins erfolgt ausschließlich postalisch! Sobald eine verschlüsselt elektronische Kommunikation mit den Ärzten möglich ist, erfolgt dies in elektronischer Form.
  • Wir verweisen auf die aktuell gültige Vereinbarung mit der kassenärztlichen Vereinigung Bayern 
  • Notfallbehandlungen sind spätestens 14 Tage nach der Behandlung anzuzeigen!
  • Geplante Termine müssen eine Woche im Voraus angezeigt werden, sodass die Behandlungsscheine erstellt werden können sowie bei Nicht-Übernahme der Kosten eine Abstimmung mit der jeweiligen Arztpraxis erfolgen kann.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Traunstein