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BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen

Regierung von Unterfranken

Dieser BRF-Ergänzungsantrag für das zweite Unternehmen ist zur vollständigen Antragstellung bei Vorliegen einer Betriebsaufspaltung, Organschaft oder Mitunternehmerschaft (Mitantrag) bzw. bei Vorliegen eines Leasing-, Miet- oder Pachtverhältnisses (Mitzeichnungsantrag) erforderlich.

Ohne den BRF-Ergänzungsantrag ist eine vollständige und wirksame Antragstellung nicht möglich.

Erst wenn beide Online-Anträge bei der zuständigen Behörde eingegangen sind, kann förderunschädlich mit dem Vorhaben
begonnen werden. Wird dieses Vorgehen nicht eingehalten, ist eine Förderung, nicht möglich.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Regierung von Unterfranken