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Gemeinschaftsunterkunft - Auszugsantrag Prüfung Wohnsitznahme außerhalb - Art. 4 Abs. 5 AufnG

Der Auszug aus einer Gemeinschaftsunterkunft kann online beantragt werden. Eine Befreiung von der Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften und dezentralen Unterkünften kann in begründeten Ausnahmefällen gewährt werden. Begründete Ausnahmefälle können sein: Krankheit, Schwangerschaft, auf Dauer gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen oder Vermögen und familiäre Gründe. Weitere wichtige Gründe ähnlichen Gewichts sind vorstellbar. 

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Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern