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Antrag auf Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition

Landratsamt Miltenberg

Wenn Sie noch keine Antrag auf Erlaubnis zur Mitnahme von Schusswaffen oder Munition erhalten haben, können Sie diese hier beantragen. Ein Antrag auf Mitnahme ist ausschließlich durch die Person zu stellen, welche die Waffe(n) selbst transportiert. Sie benötigen keine Mitnahmeerlaubnis, wenn Sie

  • Als Jäger nicht mehr als 3 Langwaffen und die dazugehörige Munition oder als Sportschütze nicht mehr als 6 Schusswaffen und die dazugehörige Munition mitnehmen wollen und
  • einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen, in den die Waffen eingetragen sind sowie den Grund der Mitnahme (z. B. eine Einladung zu einer Schießsportveranstaltung) nachweisen können.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Miltenberg