Hier sind Sie richtig, wenn Sie eines der folgenden Dinge melden wollen:
- vollständiger Aufgabe eines Gewerbes
 - Inhaberwechsel bei Fortbestehen des Betriebes, z.B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung usw.
 - Verlegung eines Gewerbebetriebes in den Bereich einer anderen Behörde
 - Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft
 - Wechsel der Rechtsform
 - Umwandlung nach UmwG (durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung)