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Natur- und Landschaftschutz; Bestandsanzeige nach § 7 Abs. 2 Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)

Landratsamt Nürnberger Land

Tiere, die mindestens einem besonderen naturschutzrechtlichen Schutzstatus unterliegen, müssen Sie als Halter*in beim Landratsamt Nürnberger Land anmelden.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Nürnberger Land