Sie kommen aus einem sogenannten Drittstaat und wollen zu einem Familienmitglied ziehen, das aus einem EU-Land oder Norwegen, Island oder Liechtenstein stammt. Sie können den Familiennachzug online beantragen.
                    
                 
                
                
                    
                    
                        Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landeshauptstadt München