Sie können die Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis nach Art. 15 BayWG i.V.m. Art. 70 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 u. Abs. 2 BayWG (bezeichnete Gebiete) für das Einleiten von häuslichem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein oberirdisches Gewässer online beantragen.