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Aufenthaltserlaubnis – Humanitäre Gründe mit Abschiebungsschutz

Landeshauptstadt München

Wenn Ihnen Abschiebungsverbot nach dem Aufenthaltsgesetz vorliegt, erteilt Ihnen die eine Servicestelle für Zuwanderung und Einbürgerung eine Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landeshauptstadt München