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Belehrung nach § 43 Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Landratsamt Bamberg

Das Online-Verfahren zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht es Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind oder mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung digital durchzuführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Bamberg