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Belehrung nach § 43 Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Landratsamt Bamberg

Das Online-Verfahren zur Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermöglicht es Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind oder mit leicht verderblichen Lebensmitteln umgehen, die gesetzlich vorgeschriebene Belehrung digital durchzuführen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Bamberg