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Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz in Gemeinschaftseinrichtungen

Landratsamt Bamberg

Das Online-Verfahren zur Meldung von Infektionskrankheiten in Gemeinschaftseinrichtungen ermöglicht es Verantwortlichen (z. B. Leitungen von Kitas, Schulen, Heimen oder Betreuungseinrichtungen), verdächtige oder bestätigte Fälle von meldepflichtigen Infektionskrankheiten schnell und unkompliziert an das zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Bamberg