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Erlaubnis zur Schaustellung von Personen beantragen

Landratsamt München

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt München