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Anzeige von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen

Landratsamt Mühldorf a.Inn

Die Errichtung oder Änderungen im Betrieb von Wasserversorgungsanlagen und Nichttrinkwasseranlagen müssen dem Gesundheitsamt angezeigt werden. In diesem Onlinedienst können folgende Arten angezeigt werden: - Zentrale Wasserversorgungsanlage - Dezentrale Wasserversorgungsanlage - Eigenwasserversorgungsanlage - Mobile Wasserversorgungsanlage - Gebäudewasserversorgungsanlage - Zeitweilige Wasserversorgungsanlage

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Mühldorf a.Inn