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Spielhalle; Verlängerung der glücksspielrechtlichen Erlaubnis nach dem GlüStV

Stadt Ingolstadt

Betreiber einer Spielhalle können die Verlängerung einer Erlaubnis nach § 24 GlüStV i.V.m. Art. 10 AGGlüStV online beantragen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt