Sie können die Erteilung einer Erlaubnis im Bewachergewerbe online beantragen.
Die gewerbsmäßige Bewachung von Personen oder Eigentum bedarf gemäß § 34a Gewerbeordnung (GewO) der Erlaubnis. Mit diesem Onlineformular können Sie die Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung des Bewachergewerbes beantragen.
Für folgende Arten der Bewachung kann die Erlaubnis beantragt werden:
- Umfassende Bewachungstätigkeit ohne Einschränkung
 - Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentl. Verkehr
 - Schutz vor Ladendieben
 - Bewachung im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken (Türsteher)
 - Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen nach §44 Asylgesetz
 - Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen
 - Bewachung von Landfahrzeugen
 - Bewachung von Personen
 - Bewachung von Grundstücken / Gebäuden
 - Bewachung ausschließlich beschränkt auf andere Tätigkeiten