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Anzeige einer bestehenden Anlage nach § 6 Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (44. BImSchV)

Stadt Ingolstadt

Sie können bestehende Anlagen mit mindestens 1 MW Feuerungsleistung (Inbetriebnahme vor/bis 20. Dezember 2018) online anzeigen.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Stadt Ingolstadt