Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der technischen Hilfsdienste, sowie sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes können durch die Führerscheinstelle unter erleichterten Bedingungen eine Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge (mit Anhänger) von bis zu 4,75 t bzw. von bis zu 7,5 t zulässiger Gesamtmasse erhalten.
Redaktionell verantwortlich für Leistungsbeschreibung: Landratsamt Kronach