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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Tätigkeit in der Kindertagespflege

Landratsamt München

Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege. Der Fachdienst Kindertagespflege im Landratsamt München berät Eltern sowie Kindertagespflegepersonen in allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege. Der Fachdienst Kindertagespflege ist zuständig für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt München