Erziehungsberechtigte und Kindertagespflegepersonen haben Anspruch auf Beratung in allen Fragen der Kindertagespflege.
Der Fachdienst Kindertagespflege im Landratsamt München berät Eltern sowie Kindertagespflegepersonen in allen Fragen rund um das Thema Kindertagespflege.
Der Fachdienst Kindertagespflege ist zuständig für den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagespflege nach § 43 SGB VIII.