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Infektionsschutzbelehrung nach § 43 IfSG

Landratsamt Schwandorf

Sie können die Infektionsschutzbelehrung online durchführen. Die Belehrung können Sie entweder mit einem Bund-ID Konto, einem Unternehmenskonto oder ohne Registrierung durchführen. Bitte wählen Sie die entsprechende Methode auf der Startseite der Belehrung.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Schwandorf