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Nachlieferung zu Antrag auf Steuerbescheinigung

Sie können eine Nachlieferung zum Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß der §§ 7i, 10f, 11b des Einkommensteuergesetzes (EStG) online übermitteln.

Weitere Informationen und zuständige Stelle

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege